Botschaft von Island - Wien, Österreich

Naglergasse 2/3/8 1010 Wien - Tel +43 1 533 2771



Konsularische Fragen

Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine

(Die Angehörigen der Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden, können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.)

Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Österreich
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Österreich
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Österreich
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Österreich

für Reisen nach Island ohne separates Visum, mit einer Gesamtdauer von maximal drei Monaten.

Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.

Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise den Reisepass oder den Personalausweis. Das Dokument muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Touristen dürfen sich in Island bis zu 3 Monaten aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt kontaktieren Sie bitte die Immigrationsbehörde:
www.utl.is

 

 

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